Was wird für Ihre Zulassung benötigt

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis  oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
    • Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Original oder Kopie vorzulegen
    • Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
  • Vollmacht (Vorlage unterhalb zum herunterladen)
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
    Nur bei Firmen erforderlich.
  • Auszug aus dem Vereinsregister Nur bei Vereinen erforderlich
  • Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA unterhalb zum herunterladen)
    • Sollte der Fahrzeughalter nicht der Kontoinhaber sein, muss die Einzugsermächtigung von Kontoinhaber und Halter unterschrieben werden.
    • Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Original)In der Regel nicht vorhanden bei Neufahrzeugen, denen auf der Grundlage eines technischen Gutachtens die Betriebserlaubnis durch die Kfz-Zulassungsbehörde erteilt wird.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
    • Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer
    • Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht haftpflichtversicherungspflichtig sind.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Certificate of Conformity) (Original)Nur erforderlich für die Zulassung typgenehmigter Neufahrzeuge
  • Fahrzeugidentifikation (Prüfung der Fahrzeugidentifizierungsnummer) (Original)Nur erforderlich, wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden ist.
    Diese Identifikation ist separat durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA)  oder durch die Zulassungsbehörde möglich.
  • Kaufvertrag/ Rechnung Nur erforderlich, wenn noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist. Es muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.Auf der Rechnung muss durch den Hersteller vermerkt sein,  dass in Deutschland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wurde.
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige (aller Sorgeberechtigten)
Quelle: Formular-Server des Freistaates Sachsen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen